Wie funktioniert die Marktkommunikation?
Die Netzbetreiber müssen eine gemeinsame Plattform für den Datenaustausch betreiben.
Aufgaben der Plattform:
Datenspeicherung und -verwaltung, Betrieb der IT-Infrastruktur für den Datenaustausch, Sicherstellung der Interoperabilität zwischen Marktteilnehmern und Koordination der Geschäftsprozesse.
Technische Anforderungen:
Die Kommunikation muss elektronisch und maschinell verarbeitbar erfolgen. Die Daten sind betroffenen Marktteilnehmern nicht diskriminierend zur Verfügung zu stellen.
Beauftragung Dritter:
Die Netzbetreiber können gemeinsam eine dritte Stelle mit der Datenverwaltung beauftragen. Die Verantwortlichkeit bleibt bei den Netzbetreibern.
Verwandter Paragraph
§ 17 – BilanzgruppenkoordinationMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.