📖 Glossar

Fachbegriffe aus dem ElWG basierend auf § 2 Begriffsbestimmungen und weiteren Definitionen.

A

Ausgleichsenergie

Energie, die zur Deckung von Differenzen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Stromflüssen in einer Bilanzgruppe benötigt wird.

Energie, die zur Deckung von Differenzen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Stromflüssen in einer Bilanzgruppe benötigt wird.

📍 § 2 Gesetzlich

B

Bilanzgruppe

Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen zu einer virtuellen Gruppe, für die ein Bilanzgruppenverantwortlicher die Energiebilanz verantworte...

Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen zu einer virtuellen Gruppe, für die ein Bilanzgruppenverantwortlicher die Energiebilanz verantwortet.

📍 § 2 Gesetzlich

B

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Eine Rechtsperson, deren Hauptzweck nicht im Erzielen von Gewinn liegt und die verschiedenen Akteuren, einschließlich großer Unternehmen, offensteht.

Eine Rechtsperson, deren Hauptzweck nicht im Erzielen von Gewinn liegt und die verschiedenen Akteuren, einschließlich großer Unternehmen, offensteht.

📍 § 16b Gesetzlich

E

Einspeisung

Die Abgabe von elektrischer Energie in das Netz.

Die Abgabe von elektrischer Energie in das Netz.

📍 § 2 Gesetzlich

E

Endverbraucher

Eine natürliche oder juristische Person, die Elektrizität für den Eigenverbrauch kauft.

Eine natürliche oder juristische Person, die Elektrizität für den Eigenverbrauch kauft.

📍 § 2 Gesetzlich

E

Energiegemeinschaft

Oberbegriff für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften.

Oberbegriff für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften.

📍 § 2 Gesetzlich

E

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

Eine Rechtsperson zur gemeinschaftlichen Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Nahbereich.

Eine Rechtsperson zur gemeinschaftlichen Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Nahbereich.

📍 § 16a Gesetzlich

L

Lastprofil

Zeitliche Verteilung des Stromverbrauchs eines Verbrauchers über einen bestimmten Zeitraum.

Zeitliche Verteilung des Stromverbrauchs eines Verbrauchers über einen bestimmten Zeitraum.

📍 Technisch Technisch

N

Netzanschluss

Physische Verbindung einer Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz.

Physische Verbindung einer Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz.

📍 § 2 Gesetzlich

N

Netzbetreiber

Ein Unternehmen, das ein Übertragungs- oder Verteilernetz betreibt.

Ein Unternehmen, das ein Übertragungs- oder Verteilernetz betreibt.

📍 § 2 Gesetzlich

N

Netzentgelt

Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes zur Durchleitung von elektrischer Energie.

Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes zur Durchleitung von elektrischer Energie.

📍 § 2 Gesetzlich

R

Regelenergie

Energie, die zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und zum Ausgleich von kurzfristigen Schwankungen eingesetzt wird.

Energie, die zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und zum Ausgleich von kurzfristigen Schwankungen eingesetzt wird.

📍 § 2 Gesetzlich

S

Smart Meter

Intelligentes Messgerät, das den Stromverbrauch digital erfasst und fernauslesbar ist.

Intelligentes Messgerät, das den Stromverbrauch digital erfasst und fernauslesbar ist.

📍 § 25 Gesetzlich

S

Systemdienstleistung

Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität, wie Frequenzhaltung und Spannungshaltung.

Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität, wie Frequenzhaltung und Spannungshaltung.

📍 § 2 Gesetzlich

V

Verteilernetzbetreiber (VNB)

Betreiber eines Stromnetzes zur Verteilung von Elektrizität an Endkunden.

Betreiber eines Stromnetzes zur Verteilung von Elektrizität an Endkunden.

📍 § 2 Gesetzlich

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