Welche Anforderungen gibt es für Bilanzgruppenverantwortliche?
Zur Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher sind folgende Unterlagen erforderlich:
Voraussetzungen:
Sitz im Inland, in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat. Die Tätigkeit darf erst nach erfolgter Registrierung beim Bilanzgruppenkoordinator ausgeübt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Vereinbarungen mit dem Regelzonenführer und dem Bilanzgruppenkoordinator, Firmenbuchauszug, Strafregisterbescheinigung und Nachweise über die fachliche Eignung.
Sicherheitsleistung:
Nachweis über die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen, mindestens jedoch 50.000 Euro.
Pflichten:
Zur Erstellung von Fahrplänen, zur Entrichtung der Clearinggebühren, zur Entrichtung der Entgelte für Ausgleichsenergie und eine Evidenz der Bilanzgruppenmitglieder zu führen.
Diskriminierungsverbot:
Neuen Akteuren ist die aktive Teilnahme an den Elektrizitätsmärkten diskriminierungsfrei zu ermöglichen.
Verwandter Paragraph
§ 14 – Anforderungen an und Registrierung von BilanzgruppenverantwortlichenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.