Kann ich der Speicherung meiner Viertelstundenwerte widersprechen?

Haushalte - Smart Meter 1 Aufrufe 0 hilfreich

Ja, als Haushalt haben Sie ein Opt-Out-Recht!

So funktioniert der Widerspruch:
1. Schriftlich beim Netzbetreiber widersprechen
2. Smart Meter wird umkonfiguriert
3. Nur noch Monatswerte werden übermittelt

KEIN Widerspruch möglich wenn Sie:
- Dynamischen Stromvertrag haben
- PV-Anlage, Wärmepumpe oder E-Auto-Ladestation betreiben
- Prepaid-Zähler nutzen
- An Energiegemeinschaft teilnehmen

Bei Widerspruch: Monatswerte und höchster Viertelstundenleistungswert werden weiterhin übermittelt (15 Monate gespeichert).

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