Kann ich der Speicherung meiner Viertelstundenwerte widersprechen?
Ja, als Haushalt haben Sie ein Opt-Out-Recht!
So funktioniert der Widerspruch:
1. Schriftlich beim Netzbetreiber widersprechen
2. Smart Meter wird umkonfiguriert
3. Nur noch Monatswerte werden übermittelt
KEIN Widerspruch möglich wenn Sie:
- Dynamischen Stromvertrag haben
- PV-Anlage, Wärmepumpe oder E-Auto-Ladestation betreiben
- Prepaid-Zähler nutzen
- An Energiegemeinschaft teilnehmen
Bei Widerspruch: Monatswerte und höchster Viertelstundenleistungswert werden weiterhin übermittelt (15 Monate gespeichert).
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§ 54 – Auslesung von intelligenten MessgerätenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.