Kann ich der Speicherung meiner Viertelstundenwerte widersprechen?
Ja, als Haushalt haben Sie ein Widerspruchsrecht!
Ihr Recht:
Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sind berechtigt, gegenüber dem Netzbetreiber der Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenenergiewerten zu widersprechen.
Bei Widerspruch:
Der Netzbetreiber hat das Messgerät derart zu konfigurieren, dass keine Tages- und Viertelstundenenergiewerte gespeichert und übertragen werden. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert werden weiterhin gemessen.
KEIN Widerspruch möglich wenn Sie:
- Einen dynamischen Stromvertrag haben
- PV-Anlage, Wärmepumpe, E-Auto-Ladestation oder Speicheranlage betreiben
- Prepaid-Zähler nutzen
- An Energiegemeinschaft oder gemeinsamer Energienutzung teilnehmen
Speicherdauer:
Die Monatswerte bleiben für 15 Monate am Gerät gespeichert.
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