Wie werden die Netzentgelte berechnet und wer legt sie fest?
Die Netzentgelte werden von der Regulierungsbehörde (E-Control) festgelegt.
Kostenfeststellung (§ 134):
Die Regulierungsbehörde hat die Kosten, die Zielvorgaben und das Mengengerüst von Netzbetreibern von Amts wegen periodisch mit Bescheid festzustellen.
Stellungnahme:
Der Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Bundesarbeitskammer und dem Gewerkschaftsbund ist vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Verordnungen (§ 135):
Die Regulierungsbehörde hat mit Verordnung grundsätzliche Festlegungen zur Ermittlung der Systemnutzungsentgelte zu treffen.
Jährliche Festlegung:
Die Regulierungsbehörde hat jährlich die Höhe der Systemnutzungsentgelte für alle Netzbereiche durch Verordnung zu bestimmen.
Verwandter Paragraph
§ 135 – Verfahren zur Festsetzung der SystemnutzungsentgelteMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.