Kann ein Kraftwerk zur Netzreserve verpflichtet werden?
Ja, bei nicht gedecktem Netzreservebedarf gibt es ein Stilllegungsverbot.
Voraussetzungen:
- Systemanalyse zeigt Bedarf
- Ausschreibung war nicht erfolgreich
- Anlage ist technisch geeignet
Verpflichtung:
- Dauer: Bis zu 1 Jahr (verlängerbar)
- Einsatz nur für Engpassmanagement
- Marktteilnahme verboten
Vergütung:
- Angemessene Entschädigung
- Ersatz wirtschaftlicher Nachteile
Vorzeitige Beendigung möglich, wenn Anlage weiterhin verfügbar bleibt.
Verwandter Paragraph
§ 145 – StilllegungsverbotMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.