Kann ein Kraftwerk zur Netzreserve verpflichtet werden?
Ja, bei nicht gedecktem Netzreservebedarf gibt es ein Stilllegungsverbot.
Voraussetzung (§ 145):
Wenn der festgestellte Netzreservebedarf nicht gedeckt werden kann.
Verpflichtung:
Die Regulierungsbehörde kann Betreiber verpflichten, ihre Anlagen für die Dauer von einem Jahr für Zwecke des Engpassmanagements in Betrieb zu halten.
Marktteilnahme:
Die Marktteilnahme ist in diesem Zeitraum unzulässig.
Entschädigung:
Den Betreibern sind die wirtschaftlichen Nachteile und Kosten jährlich abzugelten.
Verwandter Paragraph
§ 145 – StilllegungsverbotMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.