Kann ein Kraftwerk zur Netzreserve verpflichtet werden?

🏢 Unternehmen Netzreserve 28 Aufrufe 0 hilfreich

Ja, bei nicht gedecktem Netzreservebedarf gibt es ein Stilllegungsverbot.

Voraussetzung (§ 145):
Wenn der festgestellte Netzreservebedarf nicht gedeckt werden kann.

Verpflichtung:
Die Regulierungsbehörde kann Betreiber verpflichten, ihre Anlagen für die Dauer von einem Jahr für Zwecke des Engpassmanagements in Betrieb zu halten.

Marktteilnahme:
Die Marktteilnahme ist in diesem Zeitraum unzulässig.

Entschädigung:
Den Betreibern sind die wirtschaftlichen Nachteile und Kosten jährlich abzugelten.

Verwandter Paragraph

§ 145 – Stilllegungsverbot

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