Kann ein Kraftwerk zur Netzreserve verpflichtet werden?

Unternehmen - Netzreserve 4 Aufrufe 0 hilfreich

Ja, bei nicht gedecktem Netzreservebedarf gibt es ein Stilllegungsverbot.

Voraussetzungen:
- Systemanalyse zeigt Bedarf
- Ausschreibung war nicht erfolgreich
- Anlage ist technisch geeignet

Verpflichtung:
- Dauer: Bis zu 1 Jahr (verlängerbar)
- Einsatz nur für Engpassmanagement
- Marktteilnahme verboten

Vergütung:
- Angemessene Entschädigung
- Ersatz wirtschaftlicher Nachteile

Vorzeitige Beendigung möglich, wenn Anlage weiterhin verfügbar bleibt.

Verwandter Paragraph

§ 145 – Stilllegungsverbot

Melden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.

Versionshistorie

ElWG Assistent

KI-gestützte Recherche

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.

Datenspeicherung auf dieser Website

Diese Website verwendet nur technisch notwendige Cookies für Ihre Anmeldung. Chat-Verläufe werden im lokalen Speicher Ihres Browsers (LocalStorage) gespeichert. Zur Missbrauchsprävention wird die KI-Nutzung anonymisiert protokolliert. Mehr erfahren

Datenschutz

Willkommen beim ElWG Wiki!

Ihr Informationsportal zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als registrierter Benutzer erhalten Sie Zugang zu exklusiven Funktionen:

  • KI-Assistent

    Stellen Sie Fragen zum ElWG und erhalten Sie KI-gestützte Antworten mit Quellenangaben

  • FAQs bewerten

    Bewerten Sie Antworten und helfen Sie anderen Nutzern, relevante Informationen zu finden

  • Inhalte verbessern

    Schlagen Sie Änderungen und Ergänzungen vor, die nach Freigabe veröffentlicht werden

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Sekunden.