Was bedeutet Entflechtung bei Stromnetzbetreibern?
Entflechtung bedeutet die Trennung von Netzbetrieb und anderen Aktivitäten.
Ziel (§ 151):
Ziel der Entflechtung ist die Sicherstellung von Transparenz sowie die diskriminierungsfreie Organisation und Abwicklung des Netzbetriebs.
Zweck:
Allen Netzzugangsberechtigten unter gleichen Bedingungen die Nutzung des Netzes zu gewähren.
Pflicht:
Vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen sind verpflichtet, die Unabhängigkeit des Netzbetriebs von den Tätigkeiten der Erzeugung und Lieferung sicherzustellen.
Modelle:
- Eigentumsrechtliche Entflechtung (§ 154)
- Unabhängiger Netzbetreiber (§§ 155-157)
- Unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber (§§ 158-162)
Verwandter Paragraph
§ 151 – Ziel der EntflechtungMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.