Was bedeutet Entflechtung bei Stromnetzbetreibern?

🏢 Unternehmen Regulierung 50 Aufrufe 0 hilfreich

Entflechtung bedeutet die Trennung von Netzbetrieb und anderen Aktivitäten.

Ziel (§ 151):
Ziel der Entflechtung ist die Sicherstellung von Transparenz sowie die diskriminierungsfreie Organisation und Abwicklung des Netzbetriebs.

Zweck:
Allen Netzzugangsberechtigten unter gleichen Bedingungen die Nutzung des Netzes zu gewähren.

Pflicht:
Vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen sind verpflichtet, die Unabhängigkeit des Netzbetriebs von den Tätigkeiten der Erzeugung und Lieferung sicherzustellen.

Modelle:
- Eigentumsrechtliche Entflechtung (§ 154)
- Unabhängiger Netzbetreiber (§§ 155-157)
- Unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber (§§ 158-162)

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