Wie wird ein Übertragungsnetzbetreiber zertifiziert?
Die Zertifizierung erfolgt durch die Regulierungsbehörde (E-Control).
Überwachung (§ 164):
Der Regulierungsbehörde obliegt die ständige Überwachung der Einhaltung der Entflechtungsvorschriften.
Zertifizierungsarten:
- Als eigentumsrechtlich entflochtener Übertragungsnetzbetreiber (§ 154)
- Als unabhängiger Netzbetreiber (§§ 155-157)
- Als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber (§§ 158-162)
- Mit wirksamerer Unabhängigkeit (§ 163)
Verfahrenseinleitung:
- Über Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers
- Von Amts wegen
- Über Anzeige der Europäischen Kommission
Benennung:
Die Benennung erfolgt durch Kundmachung des Bundesministers im Bundesgesetzblatt.
Verwandter Paragraph
§ 164 – Verfahren zur Zertifizierung und Benennung von ÜbertragungsnetzbetreibernMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.