Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das ElWG?

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Die Strafen richten sich nach der Schwere des Verstoßes.

Einbehaltung von Abgabensenkungen (§ 178):
Wer dem § 173 zuwiderhandelt, ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 Euro zu bestrafen.

Betrieb ohne Zertifizierung (§ 179):
Wer ohne Zertifizierung den Betrieb eines Übertragungsnetzes führt, ist mit Geldstrafe bis zu 150.000 Euro zu bestrafen.

Preistreiberei (§ 180):
Wer für Netzdienstleistungen unzulässige Preise fordert, ist mit Geldstrafe bis zu 100.000 Euro zu bestrafen.

Marktmissbrauch (§ 181):
- Bis 5 Mio. Euro für Insider-Handel und Marktmanipulation
- Bis 1 Mio. Euro für Meldepflichtverletzungen
- Bis 500.000 Euro für Registrierungsverstöße

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