Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das ElWG?
Die Strafen richten sich nach der Schwere des Verstoßes.
Einbehaltung von Abgabensenkungen (§ 178):
Wer dem § 173 zuwiderhandelt, ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 Euro zu bestrafen.
Betrieb ohne Zertifizierung (§ 179):
Wer ohne Zertifizierung den Betrieb eines Übertragungsnetzes führt, ist mit Geldstrafe bis zu 150.000 Euro zu bestrafen.
Preistreiberei (§ 180):
Wer für Netzdienstleistungen unzulässige Preise fordert, ist mit Geldstrafe bis zu 100.000 Euro zu bestrafen.
Marktmissbrauch (§ 181):
- Bis 5 Mio. Euro für Insider-Handel und Marktmanipulation
- Bis 1 Mio. Euro für Meldepflichtverletzungen
- Bis 500.000 Euro für Registrierungsverstöße
Verwandter Paragraph
§ 177 – KombinationsnetzbetreiberMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.