Wann treten die verschiedenen Bestimmungen des ElWG in Kraft?

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Das ElWG tritt stufenweise in Kraft.

Sofort (Tag nach Kundmachung):
- § 1 (Kompetenzgrundlage)
- Die übrigen Bestimmungen unmittelbar anwendbaren Bundesrechts

Ab 1. April 2026:
- § 20 (Allgemeine Lieferbedingungen), § 22 (Dynamische Preise)
- § 29 (Vorauszahlungszähler), § 31, § 32
- §§ 36 bis 40 (Gestützter Preis) - befristet bis 31. März 2036

Ab 1. Oktober 2026:
- §§ 66 bis 72 (Energiegemeinschaften, aktive Kunden)

Ab 31. Dezember 2026:
- §§ 128 bis 133 (Systemnutzungsentgelte)

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