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5 Ergebnisse für "110 kV"
Gesetzestexte (5)
§ 106: Netzebenen und Netzbereiche
2. Hauptstück(1) Als Netzebenen werden bestimmt: 1. Netzebene 1: Höchstspannung (380 kV und 220 kV, einschließlich 380/220-kV-Umspannung); 2. Netzebene 2: Umspannung von Höchst- zu Hochspannung; 3. Netzebene 3: Hochspannung (110 kV, einschließlich Anlag...
§ 116: Recht zum Netzanschluss
3. Hauptstück...ommen, denen bzw. von denen elektrische Energie mit einer Nennspannung von über 110 kV übergeben wird.
§ 118: Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz
3. Hauptstück...glichkeit der Verkabelung von Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 kV, 4. zur geplanten und bereits erfolgten Nutzung von Flexibilitätsleistungen inklusive Laststeuerung, 5. zur Energieeffizienz, 6. zu Energiespeicheranlagen und a...
§ 123: Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz
4. Hauptstück...glichkeit der Verkabelung von Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 kV zu berücksichtigen. Die Verkabelung gemäß Z 5 ist umzusetzen, wenn ein Mehrkostenfaktor für die Errichtung und den Betrieb von Erdkabeln von 1,8 nicht überschritte...
§ 6: Begriffsbestimmungen
...s“ die physische Verbindung der Anlage eines Netzbenutzers mit dem Netzsystem; 110. „Netzanschlusspunkt (Übergabestelle)“ jene vertraglich festgelegte Schnittstelle, die die Anlage des Netzbenutzers mit einem Übertragungsnetz oder Verteilernetz verb...