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2 Ergebnisse für "380 kV"
Gesetzestexte (2)
§ 106: Netzebenen und Netzbereiche
2. Hauptstück(1) Als Netzebenen werden bestimmt: 1. Netzebene 1: Höchstspannung (380 kV und 220 kV, einschließlich 380/220-kV-Umspannung); 2. Netzebene 2: Umspannung von Höchst- zu Hochspannung; 3. Netzebene 3: Hochspannung (110 kV, einschließlich A...
§ 122: Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber
4. Hauptstück...n Empfehlungen. (3) Betreiber von Übertragungsnetzen mit einer Nennspannung ab 380 kV sind zur Forschung und Entwicklung im Bereich alternativer Leitungstechnologien in großtechnischer Anwendung verpflichtet. Die Ergebnisse dieser Forschung und Entw...