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4 Ergebnisse für "Höchstspannung"
Gesetzestexte (4)
§ 106: Netzebenen und Netzbereiche
2. Hauptstück(1) Als Netzebenen werden bestimmt: 1. Netzebene 1: Höchstspannung (380 kV und 220 kV, einschließlich 380/220-kV-Umspannung); 2. Netzebene 2: Umspannung von Höchst- zu Hochspannung; 3. Netzebene 3: Hochspannung (110 kV, ...
§ 135: Verfahren zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte
2. Hauptstück...estimmen. Weiters kann sie Festlegungen zum Verfahren der Kostenwälzung für das Höchstspannungsnetz und für die Netzebenen gemäß § 106 Abs. 1 Z 3 bis 7 sowie zur Brutto- und Nettobetrachtung treffen. (3) Der Verordnungserlassung nach Abs. 1 und 2 ha...
§ 190: Vollziehung
...§ 106) Netzbereiche Als Netzbereiche werden bestimmt: 1. Für die Netzebenen 1 (Höchstspannung) und 2 (Umspannung von Höchst- zu Hochspannung): a) Österreichischer Bereich: das Höchstspannungsnetz sowie die Umspannung von Höchst- zu Hochspannung der ...
§ 6: Begriffsbestimmungen
...ehrere Netze in den Netzebenen 3 bis 7 transformatorisch oder galvanisch an ein Höchstspannungsnetz angeschlossen ist. Ist ein Netz indirekt über mehrere Netze an das Höchstspannungsnetz angeschlossen, so gilt es als mit jenem funktional verbunden, z...