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2 Ergebnisse für "Kombinationsnetzbetreiber"
Gesetzestexte (2)
§ 176: Kombinationsnetzbetreiber
2. Hauptstück: Besondere organisatorische Bestimmungen(1) Zuständige Behörde im Sinne der unmittelbar anwendbaren bundesrechtlichen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, ausgenommen die Bestimmungen des 15. Teils, ist die Regulierungsbehörde gemäß § 2 E-ControlG, sofern im Einzelfall nicht anders bestimmt...
§ 177: Kombinationsnetzbetreiber
2. Hauptstück: Verwaltungsübertretungen(1) Sofern die Tat nicht einen Geldbußentatbestand bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50 000 Euro zu bestrafen, wer 1. b...