§ 3
Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
📝 Zusammenfassung
Listet die EU-Vorschriften auf, die mit diesem Gesetz in österreichisches Recht umgesetzt werden. Hauptsächlich: EU-Strombinnenmarkt, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz.
📜 Gesetzestext
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
- Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung), ABl. Nr. L 158 vom 14.06.2019 S. 125, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. Nr. L, 2024/1711, 26.06.2024 S. 1;
- Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(Neufassung), ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, in der Fassung der Richtlinie
(EU) 2024/1711, ABl. Nr. L, 2024/1711, 26.06.2024 S. 1;
- Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz und zur Veränderung der Verordnung (EU) 2023/955, ABl. Nr. L 231 vom 20.09.2023 S. 1.
(2) Zudem werden mit diesem Gesetz folgende Verordnungen durchgeführt:
- Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung), ABl. Nr. L 158 vom 14.06.2019 S. 54, und die auf deren Basis erlassenen Leitlinien und Netzkodizes;
- Verordnung (EU) 2019/942 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung), ABl. Nr. L 158 vom 14.06.2019 S. 22;
- Verordnung (EU) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG, ABl. Nr. L 158 vom 14.06.2019 S. 1;
- Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 1;
- Verordnung
(EU)
Nr. 1227/2011
über
die
Integrität
und
Transparenz
des
Energiegroßhandelsmarkts, ABl. Nr. L 326 vom 08.12.2011 S. 1 in der Fassung der Verordnung
(EU) 2024/1789, ABl. Nr. L 2024/1789 vom 15.7.2024 S. 1.
Warum EU-Recht?
Österreich ist EU-Mitglied. Die EU erlässt Richtlinien und Verordnungen zum Strommarkt, die alle Mitgliedsstaaten umsetzen müssen.
Die wichtigsten EU-Vorschriften:
| EU-Vorschrift | Thema | Bedeutung für Sie |
|---|---|---|
| RL 2019/944 | Strombinnenmarkt | Freie Wahl des Stromanbieters, Kundenrechte |
| RL 2018/2001 | Erneuerbare Energien | Förderung von Solar, Wind, etc. |
| RL 2023/1791 | Energieeffizienz | Weniger Verbrauch, bessere Geräte |
| VO 2019/943 | Strommarkt | Regeln für grenzüberschreitenden Handel |
| VO 1227/2011 (REMIT) | Marktintegrität | Verbot von Marktmanipulation |
Unterschied Richtlinie vs. Verordnung
- Richtlinie (RL): Muss in nationales Recht umgesetzt werden (dieses Gesetz!)
- Verordnung (VO): Gilt direkt, braucht kein nationales Gesetz
Praktische Bedeutung
Wenn Sie sich über Ihre Rechte informieren wollen, können Sie auch die EU-Vorschriften nachlesen - sie sind oft verständlicher als das österreichische Gesetz.
Beispiel: Die EU-Richtlinie 2019/944 garantiert Ihnen das Recht, innerhalb von 3 Wochen den Stromanbieter zu wechseln.
❓ Häufige Fragen zu diesem Paragraphen (2)
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