Welche Rechnungsfristen muss ich einhalten?
Jahresrechnungen:
Spätestens 6 Wochen nach Vorliegen des Jahresverbrauchs
Monatsrechnungen:
Spätestens 2 Wochen nach Vorliegen des Monatsverbrauchs
Nach Lieferantenwechsel:
6 Wochen ab Vollziehung des Wechsels
Bei Smart Metern:
- Kunden haben Wahlrecht: monatlich ODER jährlich
- Bei dynamischen Preisen: IMMER monatlich
Kostenlos: Mind. 1x jährlich + 1x unterjährig auf Anfrage
Datenaufbewahrung: 3 Jahre ab Verfügbarkeit
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§ 44 – Zeitliche Vorgaben für die Rechnungslegung und VerrechnungsdatenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.