§ 44 – Zeitliche Vorgaben für die Rechnungslegung und Verrechnungsdaten

📝 Zusammenfassung

Fristen für Rechnungen: Jahresrechnung binnen 6 Wochen, Monatsrechnung binnen 2 Wochen nach Verbrauchsdaten. Daten müssen 3 Jahre aufbewahrt und kostenlos an Sie übermittelt werden.

Fristen für Jahresrechnungen

Binnen 6 Wochen nach Vorliegen des Jahresverbrauchs, nach Lieferantenwechsel oder Vertragsbeendigung.

Netzbetreiber: Muss Netzrechnung binnen 3 Wochen an Lieferanten übermitteln (falls Lieferant diese mitlegt).

Fristen für Monatsrechnungen

Wer Frist
Lieferant/Netzbetreiber 2 Wochen nach Monatsverbrauch
Netzbetreiber an Lieferant 1 Woche

Was wird 3 Jahre gespeichert?

Netzbetreiber und Lieferanten müssen Verbrauchsdaten, Einspeisedaten und Abrechnungsdaten 3 Jahre aufbewahren für Kontrolle der Richtigkeit, Rechtmäßigkeitsprüfung und Auskünfte an Endkunden.

Ihre Rechte auf Datenzugang

Kostenlose Übermittlung Ihrer Daten an Sie selbst oder an von Ihnen genannten Dritten (nur mit Ihrer ausdrücklichen Anweisung).

Beispiel: Neuer Lieferant braucht Ihre Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre für besseres Angebot.

Datenschutz bei E-Control

E-Control darf Daten nur verwenden wenn mit anderen Kunden aggregiert, anschließend anonymisiert und nur in anonymisierter Form verwendet.

Wichtig: Sie haben jederzeit Anspruch auf kostenlose Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten!

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