Wie funktioniert die elektronische Kommunikation mit meinem Lieferanten?
Bei neuen Verträgen gilt automatisch die elektronische Kommunikation als vereinbart.
Bei Altverträgen:
Bei bestehenden Verträgen bedarf die elektronische Kommunikation Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Ihr Widerrufsrecht:
Sie können die elektronische Kommunikation jederzeit widerrufen. Auf dieses Recht muss der Lieferant Sie vor Vertragsabschluss hinweisen. Bei Widerruf gilt die Kommunikation in Papierform als vereinbart.
Was wird elektronisch übermittelt?
Vertragsbedingungen, Preisblätter, Informationsblätter und Rechnungen. Die elektronische Übermittlung kann mittels E-Mail oder über eine kundenfreundliche Website erfolgen.
Hinweispflicht:
Bei elektronischer Übermittlung von vertragsrelevanten Inhalten muss Sie der Lieferant klar und deutlich darauf hinweisen.
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§ 18 – BilanzgruppenkoordinationMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.