Welche Informationen muss ich bei Preisänderungen mitteilen?

Lieferanten - Preisänderungen 2 Aufrufe 0 hilfreich

Bei Preisänderungen müssen Sie transparent informieren:

Vorankündigung:
Mind. 1 Monat vor Wirksamkeit

Inhalt der Mitteilung:
1. Anlass (Grund der Änderung)
2. Voraussetzungen (gesetzliche/vertragliche Grundlage)
3. Umfang (wie viel teurer?)
4. Wirksamkeit (ab wann?)
5. Ob Gründe aus Ihrer Sphäre oder extern

Kundenrechte:
- Widerspruchsrecht (4 Wochen)
- Folgen des Widerspruchs
- Bei Haushalten: Musterformulierung der E-Control verwenden

Zusätzlich auf Rechnung:
Falls in diesem Zeitraum eine Rechnung geht

Wichtig:
- Nachvollziehbar für Endkunden
- Klare, verständliche Sprache
- Keine versteckten Details

Bei Nicht-Einhaltung:
Preisänderung kann unwirksam sein!

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