Was ist eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)?
Eine Gemeinschaft von Mitgliedern im Nahebereich, die gemeinsam Ökostrom erzeugen und teilen.
Ihr Rechtsanspruch:
Teilnehmende Netzbenutzer haben einen Rechtsanspruch gegenüber Netzbetreibern, an der gemeinsamen Energienutzung teilzunehmen.
Nahebereich-Definition:
Gemeinsame Energienutzung im Nahebereich liegt vor, wenn die Verbrauchsanlagen mit den Stromerzeugungsanlagen über Niederspannungsnetz (Lokalbereich) oder Mittelspannungsnetz (Regionalbereich) verbunden sind.
Information an Netzbetreiber:
Die Netzbetreiber sind über den Abschluss eines Vertrages über die gemeinsame Energienutzung zu informieren, einschließlich Beschreibung der Anlagen und der Aufteilung der erzeugten Energie.
Vorteile:
Günstiger lokaler Ökostrom, aktiver Beitrag zur Energiewende.
Verwandter Paragraph
§ 66 – Erneuerbare-Energie-GemeinschaftenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.