§ 66 – Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

📝 Zusammenfassung

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG): Mitglieder im Nahebereich erzeugen und teilen erneuerbaren Strom. Es gelten die EAG-Bestimmungen (§ 79).

Was ist eine EEG?

Eine Gemeinschaft von Mitgliedern, die gemeinsam erneuerbaren Strom erzeugen und teilen.

Voraussetzungen

Kriterium Anforderung
Nahebereich Mitglieder müssen im Nahebereich sein (§ 70 Abs. 6)
Energie Nur erneuerbare Energie
Rechtsform Gemäß EAG § 79

Nahebereich

Der Nahebereich kann sein:
- Lokal (Niederspannungsnetz)
- Regional (Mittelspannungsnetz)

Anlagen Dritter

Stromerzeugungsanlagen können einem Dritten gehören oder von ihm betrieben werden, wenn die EEG weisungsberechtigt bleibt.

Gemeinsame Energienutzung

Wenn EEGs an gemeinsamer Energienutzung teilnehmen, gelten die Pflichten aus § 69.

Für Bürger: Mit einer EEG können Sie lokal Ökostrom teilen und sparen!

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