Wie kann ich meinen PV-Strom mit Nachbarn teilen?
Über gemeinsame Energienutzung - mit oder ohne Energiegemeinschaft!
Ihr Rechtsanspruch:
Teilnehmende Netzbenutzer haben einen Rechtsanspruch gegenüber Netzbetreibern, an der gemeinsamen Energienutzung teilzunehmen.
Was Sie brauchen:
Bestehenden Liefervertrag behalten, Smart Meter, Vertrag mit Teilnehmern und Information an den Netzbetreiber.
Organisator möglich:
Kann Kommunikation, Abrechnung und Anlagenbetrieb übernehmen. Stromerzeugungsanlagen können im Eigentum eines Dritten stehen oder von einem Dritten betreut werden.
Anteilige Teilnahme erlaubt:
Die anteilige Teilnahme an der gemeinsamen Energienutzung ist zulässig.
Aufteilungsmodelle:
Die statische oder dynamische Aufteilung der erzeugten Energie ist dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Verwandter Paragraph
§ 68 – Gemeinsame EnergienutzungMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.