§ 68 – Gemeinsame Energienutzung

📝 Zusammenfassung

Gemeinsame Energienutzung: Aktive Kunden teilen Strom untereinander - als Mitglieder einer juristischen Person oder per Peer-to-Peer-Vertrag. Ein Organisator kann bestellt werden.

Was ist gemeinsame Energienutzung?

Aktive Kunden teilen selbst erzeugten Strom untereinander, zusätzlich zum normalen Liefervertrag.

Zwei Varianten

Variante Details
Juristische Person Mitglieder derselben Gemeinschaft (EEG, BEG)
Peer-to-Peer Direkter Vertrag zwischen Nachbarn

Organisator

Aktive Kunden können einen Organisator bestellen für:
1. Kommunikation mit Netzbetreibern
2. Vertragsabschluss und Abrechnung
3. Last- und Einspeisesteuerung
4. Anlagenbetrieb

Der Organisator ist dem Netzbetreiber anzuzeigen.

Große Unternehmen

Dürfen mit max. 6 MW Leistung teilnehmen und müssen in der Gebotszone sein.

Organisatoren und Dritte

Können Anlagen bis 6 MW besitzen/betreiben, ohne selbst aktive Kunden zu sein.

Was ist KEINE gemeinsame Energienutzung?

Zukauf von Dritten, die nicht an der gemeinsamen Nutzung teilnehmen.

Für Nachbarn: Teilen Sie Ihren PV-Strom direkt mit Nachbarn per Peer-to-Peer!

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