Muss meine neue PV-Anlage steuerbar sein?

🏠 Haushalte PV-Anlage 15 Aufrufe 0 hilfreich

Ab 1. Juni 2026 ja - für neue und wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW.

Die Fristen für operative Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber:
Über 25 kW: bis 1. Juni 2028. Von 3,68 kW bis 25 kW: bis 1. Juni 2029. Von 0,8 kW bis 3,68 kW: bis 1. Jänner 2030 (auf Verlangen).

Was bedeutet steuerbar:
Der Netzbetreiber kann Ihre Anlage erreichen und Steuerbefehle umsetzen.

Kosten:
Die Kosten für die technische Einrichtung der Steuerbarkeit werden über die Netzentgelte sozialisiert.

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