Muss meine neue PV-Anlage steuerbar sein?
Ab 1. Juni 2026 ja - für neue und wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW.
Die Fristen für operative Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber:
- Über 25 kW: bis 1. Juni 2028
- 3,68 kW bis 25 kW: bis 1. Juni 2029
- 0,8 kW bis 3,68 kW: bis 1. Jänner 2030 (auf Verlangen)
Was bedeutet steuerbar?
Der Netzbetreiber kann Ihre Anlage erreichen und Steuerbefehle umsetzen.
Kosten für die technische Einrichtung tragen Sie als Anlagenbetreiber.
Vorteil: Ermöglicht bessere Netzintegration und kann bei dynamischen Tarifen Vorteile bringen.
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§ 76 – Ansteuerbarkeit neuer StromerzeugungsanlagenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.