Muss meine neue PV-Anlage steuerbar sein?
Ab 1. Juni 2026 ja - für neue und wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW.
Die Fristen für operative Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber:
Über 25 kW: bis 1. Juni 2028. Von 3,68 kW bis 25 kW: bis 1. Juni 2029. Von 0,8 kW bis 3,68 kW: bis 1. Jänner 2030 (auf Verlangen).
Was bedeutet steuerbar:
Der Netzbetreiber kann Ihre Anlage erreichen und Steuerbefehle umsetzen.
Kosten:
Die Kosten für die technische Einrichtung der Steuerbarkeit werden über die Netzentgelte sozialisiert.
Verwandter Paragraph
§ 76 – Ansteuerbarkeit neuer StromerzeugungsanlagenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.