Habe ich ein Recht auf Netzanschluss?
Ja! Es gibt eine allgemeine Anschlusspflicht für Verteilernetzbetreiber.
Anschlusspflicht:
Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, mit Endkunden, Betreibern von Energiespeicheranlagen, Erzeugern und Netzbetreibern privatrechtliche Verträge über den Anschluss abzuschließen.
Auch wenn Netzausbau nötig ist:
Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen unverzüglich an der geeigneten Stelle anzuschließen. Die Anschlusspflicht besteht auch dann, wenn eine Einspeisung oder Entnahme erst durch Optimierung, Verstärkung oder Ausbau des Netzes möglich wird.
Ausnahmen nur bei:
Ausnahmen sind ausschließlich wegen begründeter Sicherheitsbedenken oder technischer Inkompatibilität der Systemkomponenten zulässig und müssen transparent und nachvollziehbar begründet werden.
Verwandter Paragraph
§ 95 – Allgemeine Anschlusspflicht der VerteilernetzbetreiberMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.