Wann darf mein Strom abgeschaltet werden?
Eine Abschaltung ist nur nach zweimaliger Mahnung mit jeweils mindestens zwei Wochen Frist zulässig.
Der Ablauf:
Nach der ersten Mahnung haben Sie zwei Wochen Zeit. Die zweite Mahnung muss per Einschreiben erfolgen und über die Abschaltung sowie deren Kosten informieren.
Pflichthinweise in jeder Mahnung:
In jeder Mahnung muss auf folgende Rechte hingewiesen werden: Recht auf Lieferantenwechsel, Tarifvergleich (E-Control), Ratenzahlung, Grundversorgung, Prepaid-Zähler und Beratungsstellen.
Wann keine Abschaltung erlaubt ist:
Eine Abschaltung darf nicht am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen erfolgen.
Ihr Recht auf Ratenzahlung:
Bei Nachzahlungen können Sie bis zu 12 Monate Ratenzahlung verlangen. In begründeten Fällen sogar bis zu 18 Monate. Die Dauer bestimmen Sie selbst.
Verwandter Paragraph
§ 34 – Abschaltung der NetzverbindungMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.