§ 34 – Abschaltung der Netzverbindung

📝 Zusammenfassung

Vor einer Stromabschaltung müssen Sie 2x gemahnt werden, jeweils mit 2 Wochen Frist. Die letzte Mahnung muss per Einschreiben kommen. An Freitagen vor dem Wochenende darf nicht abgeschaltet werden.

Der Weg zur Abschaltung (und wie Sie ihn vermeiden)

Schritt Was passiert? Ihre Optionen
1. Mahnung Zahlungsfrist 2 Wochen Zahlen, Ratenzahlung, Grundversorgung
2. Mahnung (Einschreiben) Letzte Frist 2 Wochen, Abschaltdrohung Alle Optionen + Beratungsstelle
Abschaltung Strom weg Grundversorgung, Prepaid

In jeder Mahnung muss stehen:

  • Recht auf Lieferantenwechsel (§ 25)
  • Tarifkalkulator (§ 27)
  • Recht auf Ratenzahlung (§ 28)
  • Recht auf Grundversorgung (§ 30)
  • Recht auf Vorauszahlungszähler (§ 29)
  • Beratungsstellen (§ 35)

Wann KEINE Abschaltung?

  • Am Freitag vor dem Wochenende
  • Am Tag vor Feiertagen

Sofortige Abschaltung erlaubt bei:

  • Manipulation des Zählers
  • Missbrauch

Wichtig: Reagieren Sie auf die erste Mahnung! Ratenzahlung und Grundversorgung sind Ihre Rechte.

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