Wann darf mein Strom abgeschaltet werden?

🏠 Haushalte Versorgungssicherheit 41 Aufrufe 0 hilfreich

Eine Abschaltung ist nur nach zweimaliger Mahnung mit jeweils mindestens zwei Wochen Frist zulässig.

Der Ablauf:
Nach der ersten Mahnung haben Sie zwei Wochen Zeit. Die zweite Mahnung muss per Einschreiben erfolgen und über die Abschaltung sowie deren Kosten informieren.

Pflichthinweise in jeder Mahnung:
In jeder Mahnung muss auf folgende Rechte hingewiesen werden: Recht auf Lieferantenwechsel, Tarifvergleich (E-Control), Ratenzahlung, Grundversorgung, Prepaid-Zähler und Beratungsstellen.

Wann keine Abschaltung erlaubt ist:
Eine Abschaltung darf nicht am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen erfolgen.

Ihr Recht auf Ratenzahlung:
Bei Nachzahlungen können Sie bis zu 12 Monate Ratenzahlung verlangen. In begründeten Fällen sogar bis zu 18 Monate. Die Dauer bestimmen Sie selbst.

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