Muss ich meine neue Wärmepumpe oder Wallbox anmelden?

🏠 Haushalte Netzanschluss 28 Aufrufe 0 hilfreich

Ja! Neue Betriebsmittel ohne eigenen Zählpunkt sind anzeigepflichtig.

Für Haushalte anzeigepflichtig:
PV-Anlage, Wärmepumpe, E-Auto-Ladestation (Wallbox), Batteriespeicher.

Warum:
Netzbenutzer sind verpflichtet, dem Netzbetreiber den Anschluss neuer Stromerzeugungsanlagen, Energiespeicheranlagen und Verbrauchsanlagen anzuzeigen, sofern diese über keinen eigenen Zählpunkt verfügen.

Ihr Lieferant erfährt es:
Der Netzbetreiber hat die anzeigepflichtigen Informationen an den Lieferanten des betreffenden Netzbenutzers weiterzuleiten.

Gesetzliche Grundlage:
Für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden ist der Anschluss der in § 54 Abs. 2 angeführten Betriebsmittel jedenfalls anzeigepflichtig.

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