Muss ich meine neue Wärmepumpe oder Wallbox anmelden?
Ja! Neue Betriebsmittel ohne eigenen Zählpunkt sind anzeigepflichtig.
Für Haushalte anzeigepflichtig:
PV-Anlage, Wärmepumpe, E-Auto-Ladestation (Wallbox), Batteriespeicher.
Warum:
Netzbenutzer sind verpflichtet, dem Netzbetreiber den Anschluss neuer Stromerzeugungsanlagen, Energiespeicheranlagen und Verbrauchsanlagen anzuzeigen, sofern diese über keinen eigenen Zählpunkt verfügen.
Ihr Lieferant erfährt es:
Der Netzbetreiber hat die anzeigepflichtigen Informationen an den Lieferanten des betreffenden Netzbenutzers weiterzuleiten.
Gesetzliche Grundlage:
Für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden ist der Anschluss der in § 54 Abs. 2 angeführten Betriebsmittel jedenfalls anzeigepflichtig.
Verwandter Paragraph
§ 98 – Anzeige neuer BetriebsmittelMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.