Was ist die gemeinsame Internetplattform der Netzbetreiber?
Verteilernetzbetreiber haben bis 1. Jänner 2026 eine gemeinsame Internetplattform einzurichten.
Dort veröffentlicht:
- Allgemeine Netzbedingungen für das Verteilernetz
- Zulässige, verfügbare und gebuchte Netzanschlusskapazitäten
- Netzentwicklungspläne für das Verteilernetz
- Geltende Systemnutzungsentgelte
- Links zu den geltenden Marktregeln
- Geeignete Standorte für Energiespeicher- und Stromerzeugungsanlagen
- Vergleichskennzahlen von Verteilernetzbetreibern
Anforderungen:
Die Internetplattform ist benutzerfreundlich einzurichten und dem Stand der Technik entsprechend zu gestalten.
Datenschutz:
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sind zu beachten.
Zugang:
Die Regulierungsbehörde hat den Link zur gemeinsamen Internetplattform auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Verwandter Paragraph
§ 117 – Gemeinsame InternetplattformMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.