§ 117 – Gemeinsame Internetplattform

📝 Zusammenfassung

Ab 1. Jänner 2026: Gemeinsame Internetplattform aller Verteilernetzbetreiber. Veröffentlichung von Netzbedingungen, Kapazitäten, Netzentwicklungsplänen, Entgelten und Marktregeln.

Einrichtungspflicht

Frist Details
1. Jänner 2026 Gemeinsame Plattform einzurichten
Anzeige An Regulierungsbehörde
Link Auf Website der Regulierungsbehörde

Anforderungen

Anforderung Details
Benutzerfreundlich Einfache Bedienung
Stand der Technik Aktuelle Technologie
Datenschutz Bestimmungen einhalten
Geschäftsgeheimnisse Schutz gewährleisten

Pflichtveröffentlichungen

Nr. Inhalt
1 Allgemeine Netzbedingungen (§§ 92, 93)
2 Netzanschlusskapazitäten (§ 99)
3 Netzentwicklungspläne (§ 118)
4 Systemnutzungsentgelte
5 Links zu Marktregeln
6 Standorte für Speicher/Erzeugung
7 Vergleichskennzahlen

Aktualisierung

Alle Veröffentlichungen sind nach Änderungen zu aktualisieren.

Transparenz: Eine zentrale Plattform für alle Netzinformationen in Österreich.

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