Was ist die gemeinsame Internetplattform der Netzbetreiber?

📋 Allgemein Regulierungsbehörde 36 Aufrufe 0 hilfreich

Verteilernetzbetreiber haben bis 1. Jänner 2026 eine gemeinsame Internetplattform einzurichten.

Dort veröffentlicht:
- Allgemeine Netzbedingungen für das Verteilernetz
- Zulässige, verfügbare und gebuchte Netzanschlusskapazitäten
- Netzentwicklungspläne für das Verteilernetz
- Geltende Systemnutzungsentgelte
- Links zu den geltenden Marktregeln
- Geeignete Standorte für Energiespeicher- und Stromerzeugungsanlagen
- Vergleichskennzahlen von Verteilernetzbetreibern

Anforderungen:
Die Internetplattform ist benutzerfreundlich einzurichten und dem Stand der Technik entsprechend zu gestalten.

Datenschutz:
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sind zu beachten.

Zugang:
Die Regulierungsbehörde hat den Link zur gemeinsamen Internetplattform auf ihrer Website zu veröffentlichen.

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