Kann mir der Netzzugang verweigert werden?
Den Netzzugangsberechtigten kann der Netzzugang aufgrund mangelnder Netzkapazitäten verweigert werden.
Verweigerungsgründe:
- Mangelnde Netzkapazitäten
- Außergewöhnliche Netzzustände (Störfälle)
Bei Verweigerung muss der Netzbetreiber:
Die Verweigerung ist gegenüber dem Netzzugangsberechtigten transparent und nachvollziehbar zu begründen.
Alternativen prüfen:
Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit eines flexiblen Netzzugangs gemäß § 103 zu prüfen.
Information über Maßnahmen:
Der Netzbetreiber hat bekanntzugeben, welche Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung oder zum Ausbau des Netzes erforderlich sind und in welchem Zeitraum diese Maßnahmen gesetzt werden.
Ihr Recht:
Die Regulierungsbehörde hat auf Antrag innerhalb eines Monats mit Bescheid zu entscheiden.
Verwandter Paragraph
§ 102 – Verweigerung des NetzzugangsMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.