Kann mir der Netzzugang verweigert werden?

Allgemein - Netzzugang 4 Aufrufe 0 hilfreich

Nur in Ausnahmefällen!

Verweigerungsgründe:
- Mangelnde Netzkapazität
- Störfälle (außergewöhnliche Netzzustände)

Bei Verweigerung muss der Netzbetreiber:
1. Transparent und nachvollziehbar begründen
2. Alternativen prüfen (flexibler Netzzugang)
3. Erforderliche Netzmaßnahmen mitteilen
4. Zeitrahmen für Maßnahmen nennen

Ihr Recht:
Die Regulierungsbehörde entscheidet auf Antrag binnen 1 Monat!

Bei E-Auto-Ladepunkten:
Netzbetreiber muss alternative Anschlusspunkte anbieten.

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