Kann mir der Netzzugang verweigert werden?
Nur in Ausnahmefällen!
Verweigerungsgründe:
- Mangelnde Netzkapazität
- Störfälle (außergewöhnliche Netzzustände)
Bei Verweigerung muss der Netzbetreiber:
1. Transparent und nachvollziehbar begründen
2. Alternativen prüfen (flexibler Netzzugang)
3. Erforderliche Netzmaßnahmen mitteilen
4. Zeitrahmen für Maßnahmen nennen
Ihr Recht:
Die Regulierungsbehörde entscheidet auf Antrag binnen 1 Monat!
Bei E-Auto-Ladepunkten:
Netzbetreiber muss alternative Anschlusspunkte anbieten.
Verwandter Paragraph
§ 102 – Verweigerung des NetzzugangsMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.