Kann mir der Netzzugang verweigert werden?

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Den Netzzugangsberechtigten kann der Netzzugang aufgrund mangelnder Netzkapazitäten verweigert werden.

Verweigerungsgründe:
- Mangelnde Netzkapazitäten
- Außergewöhnliche Netzzustände (Störfälle)

Bei Verweigerung muss der Netzbetreiber:
Die Verweigerung ist gegenüber dem Netzzugangsberechtigten transparent und nachvollziehbar zu begründen.

Alternativen prüfen:
Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit eines flexiblen Netzzugangs gemäß § 103 zu prüfen.

Information über Maßnahmen:
Der Netzbetreiber hat bekanntzugeben, welche Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung oder zum Ausbau des Netzes erforderlich sind und in welchem Zeitraum diese Maßnahmen gesetzt werden.

Ihr Recht:
Die Regulierungsbehörde hat auf Antrag innerhalb eines Monats mit Bescheid zu entscheiden.

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