Was ist flexibler Netzzugang?
Bei mangelnden Netzkapazitäten kann vertraglich vorgesehen werden, dass der Verteilernetzbetreiber die maximale netzwirksame Leistung vorgibt.
Fristen für vollen Netzzugang:
- Netzebene 3: 24 Monate
- Netzebene 4 und 5: 18 Monate
- Netzebene 6 und 7: 12 Monate
Leistungsvorgabe:
Der Verteilernetzbetreiber hat die Leistungsvorgabe so festzulegen, dass die bestehenden Netzkapazitäten unter Berücksichtigung geltender Sicherheitsanforderungen maximal genutzt werden.
Pflichten des Netzbetreibers:
Der Verteilernetzbetreiber hat die zur Gewährleistung des Netzzugangs in vollem Umfang erforderlichen Maßnahmen zu setzen und den Netzbenutzer darüber transparent und nachvollziehbar zu informieren.
Nach Ablauf der Frist:
Nach Ablauf des Zeitraums ist der Netzzugang in vollem Umfang zu gewähren.
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§ 103 – Flexibler Netzzugang im VerteilernetzMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.