§ 103 – Flexibler Netzzugang im Verteilernetz

📝 Zusammenfassung

Flexibler Netzzugang im Verteilernetz: Netzbetreiber kann Leistung vorübergehend begrenzen. Fristen für vollen Netzzugang: 12-24 Monate je nach Netzebene. Verlängerung um max. 36 Monate möglich.

Flexibler Netzzugang

Bei mangelnden Kapazitäten kann der Netzbetreiber:

Maßnahme Details
Statische Leistungsvorgabe Feste Obergrenze
Dynamische Leistungsvorgabe Variable Begrenzung

Fristen für vollen Netzzugang

Netzebene Frist
Netzebene 3 24 Monate
Netzebene 4 und 5 18 Monate
Netzebene 6 und 7 12 Monate

Fristverlängerung

Verlängerung Voraussetzung
Max. 36 Monate Verzögerung außerhalb des Einflussbereichs
Nachweispflichtig Netzbetreiber muss belegen

Maximierungsgebot

Die Leistungsvorgabe muss so festgelegt werden, dass:

  1. Bestehende Kapazitäten maximal genutzt werden
  2. Sicherheitsanforderungen eingehalten werden

Auf Verlangen des Anlagenbetreibers

Auch Betreiber von Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen können dauerhafte Leistungsbegrenzung vereinbaren.

Schneller ans Netz: Flexibler Netzzugang ermöglicht schnellere Inbetriebnahme trotz Kapazitätsengpässen.

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