Muss ich als Einspeiser (PV-Anlage) auch Netzentgelte zahlen?
Für typische Haushalts-PV-Anlagen (bis 5 MW) sind die Entgelte gering:
Netznutzungsentgelt:
Das Netznutzungsentgelt ist von Entnehmern pro Zählpunkt zu entrichten.
Als reiner Einspeiser zahlen Sie dieses Entgelt nicht.
Netzverlustentgelt:
Das Netzverlustentgelt ist von Entnehmern und Einspeisern zu entrichten.
Aber: Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis inklusive 5 MW sind von der Entrichtung des Netzverlustentgelts befreit.
Regelleistungsentgelt:
Nur für Einspeiser mit mehr als 5 MW relevant.
Speicherbefreiung:
Energiespeicheranlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme bei systemdienlichem Betrieb vom Netznutzungs- und Netzverlustentgelt befreit.
Verwandter Paragraph
§ 128 – NetznutzungsentgeltMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.