Woraus besteht mein Netzentgelt genau?
Das Systemnutzungsentgelt besteht aus folgenden Teilen:
1. Netznutzungsentgelt (§ 128)
- Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems.
- Kosten für Zähleinrichtungen, Eichung und Datenauslesung.
- Wird von Entnehmern pro Zählpunkt entrichtet.
2. Netzverlustentgelt (§ 129)
- Für den Ausgleich physikalischer Netzverluste.
- Wird von Entnehmern und Einspeisern entrichtet.
- Einspeiser bis 5 MW sind befreit.
3. Netzanschlussentgelt (§ 130)
- Einmalig bei Anschluss oder Leistungserhöhung.
4. Regelleistungsentgelt (§ 131)
- Für die Bereitstellung von Regelleistung.
- Nur für Einspeiser ab 5 MW.
5. Entgelt für sonstige Leistungen (§ 132)
- Für besondere Dienstleistungen.
Festlegung:
Die Regulierungsbehörde hat durch Verordnungen die Entgelte zu bestimmen.
Verwandter Paragraph
§ 127 – Bestimmung der SystemnutzungsentgelteMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.