§ 127 – Bestimmung der Systemnutzungsentgelte

📝 Zusammenfassung

Systemnutzungsentgelt besteht aus: Netznutzung, Netzverlust, Netzanschluss, Regelleistung, sonstige Leistungen. Getrennt nach Einspeisung und Entnahme. Energiespeicher für 20 Jahre von Bezugsentgelten befreit.

Bestandteile des Systemnutzungsentgelts

Nr. Entgelt
1 Netznutzungsentgelt
2 Netzverlustentgelt
3 Netzanschlussentgelt
4 Regelleistungsentgelt
5 Entgelt für sonstige Leistungen

Entrichtungspflicht

Wer Pflicht
Netzbenutzer Ja
Bilanzgruppenverantwortliche Ja

Grundsätze

Das Systemnutzungsentgelt muss:

  1. Art. 18 der EU-Verordnung 2019/943 entsprechen
  2. Zielen des § 5 entsprechen
  3. Anreize für systemdienlichen Betrieb setzen
  4. Effiziente Stromnutzung gewährleisten

Ausweisung

Merkmal Details
Getrennt Nach Einspeisung und Entnahme
Keine Zusatzentgelte Außer gesetzlich vorgesehen

Energiespeicher-Förderung

Förderung Details
Dauer 20 Jahre ab Inbetriebnahme
Befreiung Für zu speichernde Energie
Bedingung Systemdienlicher Betrieb

Kostenstruktur: Das Systemnutzungsentgelt deckt alle Kosten des Netzbetriebs.

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