Was passiert bei Marktmanipulation am Stromgroßhandelsmarkt?
Marktmanipulation wird nach der REMIT-Verordnung streng bestraft.
Verbote (§ 181):
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu fünf Millionen Euro zu bestrafen, wer:
- Als Insider Insider-Informationen verwendet (Insider-Handel)
- Eine Marktmanipulation oder den Versuch einer Marktmanipulation vornimmt
Meldepflichtverletzungen:
Bis zu einer Million Euro Strafe für Verletzung der Pflicht zur Bekanntgabe von Insider-Informationen.
Registrierungsverstöße:
Bis zu 500.000 Euro Strafe für Registrierungsverstöße.
Natürliche Personen:
Die Geldstrafe darf 20% des Jahreseinkommens nicht überschreiten.
Verwandter Paragraph
§ 181 – Strafbestimmungen gegen MarktmissbrauchMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.